Klasse B – der Autoführerschein
Dein Weg zu mehr Freiheit: Mit dem Führerschein Klasse B lernst du alle wichtigen Grundlagen des Autofahrens – von Stadtverkehr über Autobahn bis hin zum sicheren Einparken. Unsere modernen Fahrzeuge und erfahrenen Fahrlehrer sorgen dafür, dass du dich schnell wohlfühlst und jede Prüfung sicher bestehst.
Autoführerschein ab dem 18. Lebensjahr, reine Schaltausbildung, Prüfung auf einem Schaltfahrzeug. Der Ausbildungsbeginn ist bereits 6 Monate vor der Volljährigkeit möglich.
B197 – Automatik lernen, Schaltung fahren
Moderne Ausbildung, maximale Freiheit: Mit dem B197-Führerschein lernst du entspannt auf Automatik, darfst aber später auch Schaltwagen fahren. Ideal für stressfreies Lernen und flexible Nutzung.
Autoführerschein ab dem 18. Lebensjahr, Ausbildung auf einem Automatik- und Schaltfahrzeug, Prüfung standardmäßig auf einem Automatikfahrzeug – auf Wunsch auch auf einem Schaltfahrzeug möglich. Der Ausbildungsbeginn ist bereits 6 Monate vor der Volljährigkeit möglich.
BF17 – Begleitetes Fahren ab 17
Früher starten, sicherer ankommen: Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 sammelst du bereits vor deinem 18. Geburtstag wertvolle Fahrpraxis. Gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson gewinnst du Sicherheit, Erfahrung und Selbstvertrauen für den späteren Straßenverkehr.
Autoführerschein ab 17 Jahren – gültig nur in Begleitung einer berechtigten Person. Die Ausbildung erfolgt auf einem Schaltfahrzeug oder in der Kombination aus Schalt- und Automatikfahrzeug (siehe B197). Der Ausbildungsbeginn ist bereits 6 Monate vor dem 17. Geburtstag möglich.
B96 – Erweiterung für Wohnwagen & Anhänger
Die perfekte Lösung für Reisefreunde: Die B96 ist keine eigene Fahrerlaubnis, sondern eine Erweiterung der Klasse B. Sie berechtigt zum Fahren eines Anhängers in folgender Kombination: PKW bis 3.500 kg + Anhänger – die Gesamtmasse des PKW-Anhänger-Gespanns darf dabei 4.250 kg nicht überschreiten.
Wir schulen dich praxisnah in Fahrtechnik, Beladung und Bremsverhalten. Eine gesonderte Prüfung ist nicht erforderlich. Voraussetzung: ein vorhandener PKW-Führerschein der Klasse B.
Klasse BE – Pkw mit Anhänger
Mit dem Anhängerführerschein BE erweiterst du deine Möglichkeiten erheblich. Die Klasse BE erlaubt folgende Kombination: PKW bis 3.500 kg + Anhänger bis 3.500 kg. Voraussetzung ist ein vorhandener PKW-Führerschein der Klasse B.
Wir zeigen dir praxisnah, wie du sicher kuppelst, rangierst und fährst. Was darfst du fahren?
- Wohnwagen- und Bootstrailer
- Pferdeanhänger
- Transportanhänger und kleine Gewerbelasten
B196 – 125er fahren mit Pkw-Führerschein
Die B196 ist keine eigene Fahrerlaubnis, sondern eine Erweiterung der Klasse B. Sie berechtigt zum Fahren eines Leichtkraftrades bis 125 ccm – ganz ohne gesonderte Prüfung. Erforderlich sind lediglich 4 Theoriestunden und 5 Praxisstunden à 90 Minuten.
Voraussetzung: PKW-Führerschein Klasse B seit mindestens 5 Jahren vorhanden, Mindestalter 25 Jahre.
Klasse AM – Roller & Moped
Der ideale Start in die Mobilität: Mit dem Führerschein Klasse AM bewegst du dich sicher im Stadtverkehr – ab 15 Jahren für Roller, Mopeds und leichte Mopedautos bis 45 km/h. Der Ausbildungsbeginn ist bereits 6 Monate vor dem 15. Geburtstag möglich.
Was darfst du fahren?
- Zweiräder (Roller, Mopeds): bis 50 ccm Hubraum (Verbrenner) oder max. 4 kW Leistung (Elektro), jeweils bis max. 45 km/h
- Leichtkrafträder (Dreiräder): bis max. 45 km/h
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars): bis max. 425 kg Leermasse und max. 45 km/h
Klasse A1 – Einstieg in die Motorradwelt
Mit dem Führerschein A1 lernst du die Grundlagen für Sicherheit und Fahrtechnik auf zwei Rädern. Die Klasse A1 berechtigt zum Fahren eines Leichtkraftrades bis 125 ccm, einer maximalen Motorleistung von 11 kW (15 PS) und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW pro Kilogramm.
Führerscheinalter: ab 16 Jahren. Der Ausbildungsbeginn ist bereits 6 Monate vor dem 16. Geburtstag möglich.
Klasse A2 – Aufsteigen leicht gemacht
Mit dem Führerschein A2 erweiterst du deine Fahrerfahrung auf Motorräder mit bis zu 35 kW (48 PS) Leistung und einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW pro Kilogramm. Bei gedrosselten Maschinen darf das Ursprungsmodell nicht mehr als 70 kW (95 PS) gehabt haben.
Führerscheinalter: ab 18 Jahren. Durch gezieltes Training auf unseren Übungsflächen und Landstraßen gewinnst du Sicherheit und Fahrgefühl. Der Ausbildungsbeginn ist bereits 6 Monate vor der Volljährigkeit möglich.
Klasse A – der offene Motorradführerschein
Erlebe die ganze Power auf zwei Rädern: Mit der Klasse A erhältst du eine unbegrenzte Fahrerlaubnis für Motorräder und schwere Krafträder – ohne Hubraum- oder Leistungsbeschränkungen. Wir trainieren mit dir Brems- und Kurventechnik, Blickführung und Fahrstabilität – praxisnah und sicher.
Ausbildungsbeginn:
- Direkteinstieg – ohne Vorbesitz einer niedrigeren A-Klasse, ab 24 Jahren
- Stufenaufstieg – mit mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2, ab 20 Jahren. In diesem Fall ist lediglich eine praktische Aufstiegsprüfung erforderlich (keine weitere Theorieprüfung).